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UK ETA für Österreicher

UK ETA für Österreicher

Maximale Aufenthaltsdauer: 6 Monate

Anzahl der Einreisen: Mehrfach (Multiple Entry)

Gültigkeit: 2 Jahre

Bearbeitungszeit: 72 Stunden

Benötigte Dokumente: Reisepass

Ab dem 2. April 2025 müssen alle EU-Bürger, einschließlich deutscher, österreichischer und schweizerischer Staatsangehöriger, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine genehmigte ETA besitzen!

Was ist die UK ETA?

Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) des Vereinigten Königreichs ist eine neue Einreisevoraussetzung für Reisende, die kein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen, darunter auch US-amerikanische und europäische Staatsbürger. Diese digitale Genehmigung dient dazu, die Grenzsicherheit zu erhöhen und die Einreiseprozesse zu vereinfachen.

Während US-amerikanische und europäische Staatsbürger bisher visumfrei für Kurzaufenthalte in das Vereinigte Königreich einreisen konnten, ersetzt die ETA dieses System durch die Pflicht zur Online-Anmeldung vor der Reise. Die ETA ist kein Visum, sondern ein Vorab-Prüfverfahren ähnlich dem US-amerikanischen ESTA-Programm. Sie berechtigt zur Beförderung durch ein Beförderungsmittel ins Vereinigte Königreich.

Maximale Aufenthaltsdauer: 6 Monate

Anzahl der Einreisen: Mehrfach (Multiple Entry)

Gültigkeit: 2 Jahre

Bearbeitungszeit: 72 Stunden

Benötigte Dokumente: Reisepass

Ablauf der UK-ETA-Antragsstellung

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Erhalten Sie Ihre genehmigte ETA

Sie erhalten eine Bestätigung der Genehmigung, und Ihre UK ETA wird mit Ihrem Reisepass verknüpft.

Berechtigte Staatsangehörigkeiten

European Union Bürger der Europäischen Union

Schweiz

 United States of America

 Australia

 Canada

 Israel

 Japan

 South Korea

 Taiwan

 Andorra

 Antigua and Barbuda

 Argentina

 Bahamas

 Bahrain

 Barbados

 Belize

 Botswana

 Brazil

 Brunei

 Chile

 Costa Rica

 Grenada

 Guatemala

 Guyana

 Hong Kong

 Iceland

 Kiribati

 Kuwait

 Liechtenstein

 Macao

 Malaysia

 Maldives

 Marshall Islands

 Mauritius

 Mexico

 Micronesia

 Monaco

 Nauru

 New Zealand

 Nicaragua

 Norway

 Oman

 Palau

 Panama

 Papua New Guinea

 Paraguay

 Peru

 Qatar

 Saint Kitts and Nevis

 Saint Lucia

 Saint Vincent and the Grenadines

 Samoa

 San Marino

 Saudi Arabia

 Seychelles

 Singapore

 Solomon Islands

 Tonga

 Tuvalu

 United Arab Emirates

 Uruguay

 Vatican City

European Union Bürger der Europäischen Union

Schweiz

 United States of America

 Australia

 Canada

 Israel

 Japan

 South Korea

 Taiwan

 Andorra

 Antigua and Barbuda

 Argentina

 Bahamas

 Bahrain

 Barbados

 Belize

 Botswana

 Brazil

 Brunei

 Chile

 Costa Rica

 Grenada

 Guatemala

 Guyana

 Hong Kong

 Iceland

 Kiribati

 Kuwait

 Liechtenstein

 Macao

 Malaysia

 Maldives

 Marshall Islands

 Mauritius

 Mexico

 Micronesia

 Monaco

 Nauru

 New Zealand

 Nicaragua

 Norway

 Oman

 Palau

 Panama

 Papua New Guinea

 Paraguay

 Peru

 Qatar

 Saint Kitts and Nevis

 Saint Lucia

 Saint Vincent and the Grenadines

 Samoa

 San Marino

 Saudi Arabia

 Seychelles

 Singapore

 Solomon Islands

 Tonga

 Tuvalu

 United Arab Emirates

 Uruguay

 Vatican City

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Was benötigen Sie für die Beantragung der UK ETA?

Die Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich ist sehr einfach. Sie müssen lediglich grundlegende persönliche Daten und Reiseinformationen bereithalten. Zunächst benötigen Sie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Stellen Sie sicher, dass die Angaben im Antrag mit den Passdaten vollständig übereinstimmen, da Abweichungen zu Verzögerungen oder einer Ablehnung führen können.

Zusätzlich müssen Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer), das geplante Einreisedatum sowie Informationen zum Reiseziel angeben. In einigen Fällen werden Sie aufgefordert, einfache Sicherheitsfragen zu beantworten oder Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Der gesamte Antrag erfolgt online, sodass Sie keine Behörde persönlich aufsuchen müssen. Das Verfahren ist schnell und unkompliziert.

Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer der ETA

Sobald Ihre elektronische Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich genehmigt wurde, ist diese für zwei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie mehrfach in das Vereinigte Königreich einreisen, ohne jedes Mal einen neuen Antrag stellen zu müssen. Solange Ihr Reisepass während der Gültigkeit der ETA gültig bleibt, können Sie kurzfristige Reisen frei unternehmen.

Die ETA ist zwar zwei Jahre gültig, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise sechs Monate. Aufenthalte sind möglich für Tourismus, Besuche bei Familie und Freunden oder kurzfristige Geschäftsreisen. Bitte achten Sie darauf, die zulässige Aufenthaltsdauer bei jedem Aufenthalt nicht zu überschreiten. Die Einhaltung der Regeln hilft, Probleme bei zukünftigen Anträgen und Reisen zu vermeiden.

Risiken und wichtige Hinweise

Die Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich ist ein einfacher Prozess, birgt jedoch einige Risiken und wichtige Hinweise. Zunächst müssen alle im Antrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sein. Falsche oder fehlerhafte Informationen können zur Ablehnung des Antrags, zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zu negativen Einträgen in Ihrer zukünftigen Einreiseregister führen. Wenn Ihr Reisepass bald abläuft, empfehlen wir Ihnen, diesen vor der Antragstellung zu erneuern, um Systemfehler oder die Ungültigkeit der Genehmigung zu vermeiden.

Auch wenn Sie eine ETA besitzen, garantiert dies nicht automatisch die Einreise nach Großbritannien. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der britische Grenzbeamte. Wenn der Zweck Ihrer Reise unklar ist oder falsche Angaben gemacht wurden, kann die Einreise verweigert werden. Daher empfehlen wir Ihnen, Rückflugtickets, Unterkunftsnachweise und Reisepläne mitzuführen, um Ihre Reiseabsichten bei Bedarf erläutern zu können.

Visatypen für das Vereinigte Königreich

1. Standard-Visitor-Visum

  • Zweck: Tourismus, kurze Geschäftsreisen, medizinische Behandlung.
  • Dauer: Bis zu 6 Monate.

 

2. Ehegattenbesuchsvisum

  • Zweck: Heirat oder Eintragung einer eingetragenen Partnerschaft im Vereinigten Königreich.
  • Dauer: Bis zu 6 Monate.
  • Hinweis: Ein Wechsel zu einem anderen Visum während des Aufenthalts im Vereinigten Königreich ist nicht möglich.

 

3. Visum für erlaubte bezahlte Engagements

  • Zweck: Kurzfristige bezahlte Arbeit für eingeladene Fachkräfte (z. B. Künstler, Akademiker, Darsteller).
  • Dauer: Bis zu 1 Monat.
  • Hinweis: Keine Verlängerungen möglich.

 

4. Elektronische Reisegenehmigung (ETA)

  • Zweck: Vorab-Kontrolle für visumfreie Staatsangehörige, einschließlich US-Bürger.
  • Dauer: Gültig für 2 Jahre (mehrere kurze Aufenthalte möglich).

 

5. Transitvisum

  • Zweck: Transit durch das Vereinigte Königreich zu einem anderen Land.
  • Dauer: Maximal 48 Stunden.

 

6. Kurzzeit-Studienvisum

  • Zweck: Studiengänge bis zu 6 Monaten (bzw. 11 Monaten für Englischsprachkurse).
  • Dauer: 6 bis 11 Monate.
  • Hinweis: Kein Arbeiten oder Verlängern des Aufenthalts erlaubt.

1. Standard-Visitor-Visum

  • Zweck: Tourismus, kurze Geschäftsreisen, medizinische Behandlung.
  • Dauer: Bis zu 6 Monate.

 

2. Ehegattenbesuchsvisum

  • Zweck: Heirat oder Eintragung einer eingetragenen Partnerschaft im Vereinigten Königreich.
  • Dauer: Bis zu 6 Monate.
  • Hinweis: Ein Wechsel zu einem anderen Visum während des Aufenthalts im Vereinigten Königreich ist nicht möglich.

 

3. Visum für erlaubte bezahlte Engagements

  • Zweck: Kurzfristige bezahlte Arbeit für eingeladene Fachkräfte (z. B. Künstler, Akademiker, Darsteller).
  • Dauer: Bis zu 1 Monat.
  • Hinweis: Keine Verlängerungen möglich.

 

4. Elektronische Reisegenehmigung (ETA)

  • Zweck: Vorab-Kontrolle für visumfreie Staatsangehörige, einschließlich US-Bürger.
  • Dauer: Gültig für 2 Jahre (mehrere kurze Aufenthalte möglich).

 

5. Transitvisum

  • Zweck: Transit durch das Vereinigte Königreich zu einem anderen Land.
  • Dauer: Maximal 48 Stunden.

 

6. Kurzzeit-Studienvisum

  • Zweck: Studiengänge bis zu 6 Monaten (bzw. 11 Monaten für Englischsprachkurse).
  • Dauer: 6 bis 11 Monate.
  • Hinweis: Kein Arbeiten oder Verlängern des Aufenthalts erlaubt.

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